
Mindeststandards zur Zusatzqualifikation: „Traumapädagogik / Traumazentrierte Fachberatung“ nach den Empfehlungen der DeGPT und des Fachverbands Traumapädagogik (vorher BAG)
Präambel
Die psychosoziale Versorgung traumatisierter Menschen wird in erheblichem Ausmaß durch Berufsgruppen mit Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschlüssen geleistet. Mit der Einführung der Zusatzqualifikation „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung nach den Empfehlungen der DeGPT und des Fachverbands Traumapädagogik (vorher BAG)“ sollen Qualitätsstandards in der psychosozialen Versorgung traumatisierter Menschen etabliert werden.
DeGPT und der Fachverband Traumapädagogik (vorher BAG) empfehlen für die Zusatzqualifikation „Traumapädagogik/Traumazentrierte Fachberatung mit dem Schwerpunkt Traumazentrierte Fachberatung“ und „Traumapädagogik/Traumazentrierte Fachberatung mit dem Schwerpunkt Traumapädagogik“ folgende Mindeststandards, die an den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand fortlaufend angepasst werden. Selbstverständlich sind die beiden Begrifflichkeiten Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung nicht völlig trennscharf zueinander, aber dennoch spiegeln sich in ihnen Pole wider, die je mit den Begriffspaaren stationär/ambulant, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen, Betreuung/Beratung etc. zu umreißen sind. Trotz vieler Gemeinsamkeiten ist daher zwischen den beiden Arbeitsbereichen in Wissenschaft wie Praxis eine Ausdifferenzierung zu verzeichnen, die auf diese Weise fachlich in das Curriculum aufgenommen wurde, ohne den großen Bereich der Überschneidung zu ignorieren, die sich auch im Doppeltitel Traumapädagogik/Traumazentrierte Fachberatung niederschlägt.
Grundaufbau des Curriculums
Das Curriculum stellt eine Basis von 96 Unterrichtseinheiten integrativer Inhalte für die Traumapädagogik wie traumazentrierte Fachberatung (Inhalte 1 bis 5) voran, um in einem nächsten Schritt eine Vertiefung in zwei Schwerpunkten (Inhalte 6a und 6b) anzubieten, die jeweils mindestens 30 Unterrichtseinheiten umfassen. Die fachspezifische Supervision im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten kann innerhalb der Grundlagen oder der Vertiefung stattfinden. Von den Vertiefungen muss nur jeweils eine für die Zertifizierung absolviert werden.
Voraussetzungen
Für Deutschland:
Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung (Fachschulen) sozialadministrativer, erzieherischer oder pflegerischer Berufe (insbesondere ErzieherInnen, Pflegefachkräfte, Hebammen, ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen o.Ä.) oder Hochschul- und FachhochschulabsolventInnen mit psychologischen, pädagogischen und verwandten Abschlüssen, z.B. Dipl.-PsychologInnen und ÄrztInnen, Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialarbeiterInnen und Dipl.-SozialpädagogInnen, Dipl.-HeilpädagogInnen, Sonder-PädagogInnen, LehrerInnen, Dipl.-TheologInnen, Dipl.-SoziologInnen oder analoge Abschlüsse (BA, MA).
Berufserfahrung: Mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem relevanten Praxisfeld für alle Berufsgruppen (dazu zählen auch Praktika und Anerkennungsjahre).
Für die Schweiz:
Berufsausbildung: LehrerInnen und KindererzieherInnen (HF), HeilpädagogInnen, HeilerzieherInnen (HF), Sonder-PädagogInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, Hebammen, dipl. Pflegefachkräfte (HF oder FH), darüber hinaus AbsolventInnen von Fachhochschulen (FH) oder höherer Fachschulen (HF) wie dipl. SozialarbeiterInnen und dipl. SozialpädagogInnen, dipl. HeilpädagogInnen, ferner HochschulabsolventInnen (= AbsolventInnen von Universitäten und Fachhochschulen) mit psychologischen, pädagogischen und verwandten Abschlüssen, z.B. Master oder Lizenziat in Psychologie, dipl. PsychologInnen HAP/FH, ÄrztInnen, TheologInnen und SoziologInnen
Berufserfahrung: Mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem relevanten Praxisfeld für alle Berufsgruppen (dazu zählen auch Praktika und Anerkennungsjahre)
Für Österreich:
Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung an einer berufsbildenden Schule mit Maturaabschluss oder Fachdiplom sozialadministrativer, erzieherischer oder pflegerischer Berufe (insbesondere ErzieherInnen, Pflegefachkräfte, ErgotherapeutInnen, Hebammen, LogopädInnen) oder Hochschul- und FachhochschulabsolventInnen mit psychologischen, pädagogischen und verwandten Abschlüssen, z.B. PsychologInnen (Mag., Dr.) und ÄrztInnen, Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialarbeiterInnen oder SozialarbeiterInnen mit Fachhochschulabschluss (Mag. FH) und Dipl.-SozialpädagogInnen, LehrerInnen, TheologInnen (Mag., Dr.), SoziologInnen (Mag., Dr.), oder analoge Abschlüsse (BA, MA)
Berufserfahrung: Mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem relevanten Praxisfeld für alle Berufsgruppen (dazu zählen auch Praktika und Anerkennungsjahre).
Das gesamte Dokument können Sie hier herunterladen:
Curriculum zur Weiterbildung in "Traumapädagogik und Traumazentrierter Fachberatung"
