Titelbild Traumapädagogik e.V.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Weiterbildungsinstituten

 

Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungsinstituten im Bereich „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung“ (DeGPT und Fachverband Traumapädagogik, vorher BAG) (Version 01/2017) 

Das Curriculum ist hinsichtlich der Methoden integrativ und entspricht den formulierten Traumapädagogik-Standards der DeGPT und des Fachverbands Traumapädagogik (vorher BAG) zur „Traumapädagogik und Traumazentrierten Fachberatung“.

  • Die DozentInnen sollen den jeweiligen State of the Art im Bereich der Traumapädagogik und Psychotraumatologie vermitteln. Dies ist durch die anbietende Institution sicherzustellen.
  • Lehrbefähigung für KursleiterInnen:                                                                                                                                                                                                                Anerkannte KursleiterInnen, die nach diesem Curriculum Weiterbildungen in Hauptverantwortung durchführen, müssen über theoretisches Wissen zu den Inhalten des Curriculums, didaktische Fähigkeiten zur Durchführung von Weiterbildungsreihen und über eine praktische, mindestens 5-jahrige Feldkompetenz verfügen.                 Das theoretische Wissen wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Durchgang nach diesem Curriculum erworben.                                                                           Fähigkeiten können durch die Assistenz bei der Durchführung eines weiteren Durchlaufs dieser Weiterbildung erworben oder durch eine Äquivalenz-Bescheinigung ersetzt werden. Die Kursleitung gewährleistet die Kontinuität der Betreuung der Ausbildungsgruppe, die Weiterbildung wird von mindestens zwei TrainerInnen durchgeführt und verantwortet (dies bedeutet nicht notwendigerweise Teamteaching). Anerkannte KursleiterInnen nach diesem Curriculum dürfen ausdrücklich auch ErzieherInnen sein.
  • Supervision: Die SupervisorInnen im Rahmen des Curriculums zeichnen sich durch langjährige Supervisionserfahrung im Feld der psychosozialen Arbeit mit traumatisierten Menschen aus.
  • Die Ausschreibung und Bewerbung der Weiterbildung muss einen Link zur Homepage der DeGPT und /oder des Fachverbands Traumapädagogik (ehemals BAG-TP) enthalten auf denen das vollständige Curriculum einzusehen ist. In diesem Curriculum sind die notwendigen Inhalte, die vorgegebenen Unterrichtseinheiten von mindestens 150 für einen Abschluss und mindestens 180 für den Doppelabschluss, sowie die Zugangs- und Abschlussvoraussetzungen beschrieben.

Hier können Sie die Beschreibung des Antragsverfahrens, die Voraussetzungen zur Zertifizierung der Weiterbildung als PDF und den Fragebogen als PDF und Word-Version herunterladen:

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